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Protokoll über das nassauische Ottenhausen von 1756, geschrieben vom damaligen Saarbrücker Amtmann Lex.
Es lieget nicht nur auf dem Gerschweiller Bann, sondern gehöret auch unter dassige Gemeinde; was aber besonders zu observieren ist, besteht aus
folgendem:
Es stehen allhier 6 Häuser, welche alle mit Stroh zwei Scheuren aber mit Ziegeln gedeckt und alle Schornsteine von Holtz erbauet sind. Es
wohnen 5 frohndbare Unterthanen und keine Wittwen oder Hintersassen, wohl aber zwey freyn Personen allhier, welche ihre Güter übergeben haben. Der allhier wohnende Gerichtsmann heisset Jacob Ledig und die hiessige Einwohnere participieren an denen Geresweiler feuerinstrumentis; wie sie dann auch keine gemeine Schwemme, wohl aber einen Zieh- und Schöpfbrunnen mit einem Trog, woraus das Vieh geträncket wird, mitten in dem Dorf haben. Es wird auch weder Zoll noch Weg-Geld allhier erhoben.
Zwey Familien bekennen sich zur lutherischen und 3 Familien zur catholischen Religion. Die lutherische Kirche stehet zwischen Gerschweiller und
Ottenhausen, die Kinder gehen aber in die Gerschweiller Schule.
Zwey von den Unthanen sind wohlhabend, die überige aber etwas geringer als mittelmässig.
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